STVO §17.3 Beleuchtung

  • Zitat


    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
    An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
    Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Hey Leute ich hab grad mal die STVO zur Hand genommen, weil mir ein Zöllner mal sagte man darf mit Standlicht und Neblern fahren. Ich hab also mal den Bereich des Absatzes markiert damit Ihr wisst worum es geht.
    Jetzt hab ich aber noch eine Frage dazu. Brauch ich nun noch die Begrenzungsleuchten oder reicht Standlicht und Nebler aus??? ?(