Beiträge von veGazZ

    Wenn die Versicherung nicht zahlen will


    Anders als in einigen skandinavischen oder baltischen Staaten ist in Deutschland eine Winterreifen-Pflicht (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz kann die falsche Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich, wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung in Gebrauch war.


    Risikofaktor Falsch-Bereifung


    Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.


    Dazu der Gesetzgeber:
    "Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)


    Risikofaktor Reifenprofil
    Die Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen können sehr unangenehm ausfallen. Häufig sitzt die Versicherung rechtlich gesehen am längeren Hebel. Ihr Versicherungsschutz ist laut Gesetz dann gefährdet, wenn die Fahrsicherheit Ihres Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Abgefahrene Reifen stehen hier leider oft im Blickpunkt


    "Autofahrer, die mit einer Reifenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern, also an der gesetzlichen 'Verschleißgrenze', auf regennasser Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus ihrer Vollkaskoversicherung – auch wenn es noch nicht 'ordnungswidrig' ist, mit solchen Reifen zu fahren." (LG Itzehoe, AZ: 3 0 153/00)



    Wichtig für Winterurlauber
    Vor allem Winterurlauber, die in Alpenregionen mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz bei nicht geeigneter Bereifung oder unterlassener Schneekettenmontage. In der Schweiz kann die Montage von Winterreifen von der Regionalverwaltung vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.


    [infobox]:weiterlesen:
    [quelle]http://www.warum-winterreifen.…icherungsschutz/index.php[/quelle][/infobox]

    Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland
    hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen
    Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Neuregelung am 04.12.2010
    offiziell in Kraft.


    "Konkrete Winterreifenpflicht"


    Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung
    (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf
    ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober
    verständigt.


    Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der
    Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen
    Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.


    Was legt das Gesetz fest?


    Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei
    Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder
    Reifglätte.
    Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der
    Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei
    winterlichen Straßenverhältnissen wie
    Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.


    Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in
    Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten
    Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.


    Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend
    schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die
    Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach
    sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem
    Auto bleiben.


    Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?


    Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“).
    Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss
    lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf dem
    Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch
    und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).


    Wann tritt die Änderung in Kraft?


    Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am
    3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am
    Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.


    Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.


    Für wen trifft die Neuregelung zu?


    Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
    Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen
    montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich,
    dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.


    Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.


    Kontrolliert die Polizei die Bereifung?


    Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil
    erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.


    Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?


    Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die
    Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls
    gewesen sind.
    [infobox]
    :weiterlesen:
    [quelle]http://www.warum-winterreifen.…erreifenpflicht/index.php[/quelle][/infobox]

    Jedes Jahr um dieselbe Zeit schiebt man es vor sich her:
    Die Winterbereifung muss drauf. Und das nicht erst wenn es zu spät ist! Viele
    Autofahrer gefährden den Straßenverkehr unnötig dadurch, dass sie ihr Auto nicht
    oder zu spät umrüsten.


    Was bedeutet die neue Winterreifenpflicht?


    Seit dem 04.12.2010 sind Winterreifen Pflicht in Deutschland. Diese Neuregelung der
    Straßenverkehrsordnung StVO soll dafür sorgen, dass niemand sich oder andere
    gefährdet, indem er mit Sommerreifen im Winter bzw. bei winterlichen Bedingungen unterwegs ist.
    Konkret bedeutet das, dass Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.

    Bußgelder für falsche Bereifung im Winter


    Autofahrer die im Winter mit Sommerreifen
    unterwegs sind, müssen mit Punkten und Bußgeldern rechnen. Inzwischen gibt es 40 Euro
    Bußgeld beim Fahren ohne Winterreifen und 80 Euro
    und ein Punkt in Flensburg bei Behinderung des Straßenverkehrs.

    Sie sollten also in jedem Fall jedes Jahr
    rechtzeitig an die Umrüstung ihres Fahrzeugs denken. Prüfen Sie ebenso
    regelmäßig: Luftdruck, Profiltiefe, Alter des Reifens und eventuelle
    Beschädigungen am Reifen.


    Versicherungsschutz ohne Winterreifen?

    Auch für den Versicherungsschutz kommt es darauf an, dass die Rechtslage klar und eindeutig
    ist. An jedes Fahrzeug gehören die richtigen Reifen und in Deutschland gilt nun
    die "Winterreifenpflicht". Das Risiko bei falscher Bereifung ist auch einfach zu
    hoch. Ohne Winterreifen wird es unter Umständen schmerzhaft teuer. Denn jedes
    Auto muss wintertauglich ausgerüstet sein und im Zweifel, vor allem mit falscher
    Bereifung, können Versicherungen sich weigern die vollständige Haftung zu
    übernehmen, denn hier kann von Mitschuld die Rede sein, wenn der Fahrer im
    Winter noch mit Sommerreifen fährt.


    Denn auch wenn es nicht ordnungswidrig ist: Wenn ein Autofahrer
    auf glatter oder nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät und die Reifenprofiltiefe
    nicht ausreichend ist oder grenzwertig ist, dann geht es um grobe Fahrlässigkeit
    und der Anspruch aus der Vollkaskoversicherung kann erlöschen.


    Winterreifenpflicht im Ausland?

    Außerdem sollte man natürlich bedenken, dass die Regelungen rund um Autoreifen und Winterreifen
    nicht überall gleich sind, das heißt wenn man in andere Länder mit dem Auto
    reist, kann es auch passieren, dass man ohne Winterreifen dort seinen
    Versicherungsschutz verliert. In der Schweiz beispielsweise ist die Montage von
    Winterreifen zu bestimmten Zeiträumen unbedingt Pflicht.


    Tipps für Autofahrer

    • Nur Winterreifen mit der M+S Kennzeichnung kaufen
    • Rechtzeitig vor Wintereinbruch auf Winterreifen umrüsten
    • Versicherungsschutz beachten
    • Rechtzeitig über die Regelungen zur Winterbereifung im Ausland informieren

    Eine Faustregel besagt: Winterreifen von O bis O d.h. von Oktober bis Ostern.



    Es lohnt sich in jedem Fall, in Winterreifen zu investieren, denn das ist wesentlich günstiger als ein Autoschaden oder gar verletzte
    Personen. Kraftfahrzeuge müssen immer an die Wetterverhältnisse angepasst sein.



    Quelle: http://www.warum-winterreifen.…erreifenpflicht/index.php

    Man sollte darauf achten das es ein Teilegutachten ist, bei uns Tragen sie es nur damit ein.
    Materialgutachten erkennen sie beim TÜV - Fekra etc. nicht an. :thumbdown: