Mach doch mal ein Foto von der Gerät
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und gibt es in der Sache etwas neues
Hallo Zimbi,
liegt die beim Roomster hinter dem Amaturenbrett ?
Schau doch mal in den Wischerkasten im Motorraum ob du dort was sehen kannst.
Wäre Super wenn du dich in der Mitgliedervorstellung nocheinmal vorstellst. Vielen Dank!
Hallo Henry,
ist das der, der auf deinem Avatar abgebildet ist ?
finde es Super das sich einige hier beteiligen, weiter so...
Hallo Claudia,
Kein Problem, dennoch danke für deinen Nachtrag
Dir und deiner Familie wünsche ich auch eine schöne Adventszeit
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da solltest du dann schon Teerschneider draufziehen
Hallo,
ich meine es waren DOTZ aber 100 % sicher bin ich mir leider nicht!
Hallo Alexandra,
gibt es was neues aus der Werkstatt ?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Anders als in einigen skandinavischen oder baltischen Staaten ist in Deutschland eine Winterreifen-Pflicht (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz kann die falsche Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich, wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung in Gebrauch war.
Risikofaktor Falsch-Bereifung
Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.
Dazu der Gesetzgeber:
"Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)
Risikofaktor Reifenprofil
Die Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen können sehr unangenehm ausfallen. Häufig sitzt die Versicherung rechtlich gesehen am längeren Hebel. Ihr Versicherungsschutz ist laut Gesetz dann gefährdet, wenn die Fahrsicherheit Ihres Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Abgefahrene Reifen stehen hier leider oft im Blickpunkt
"Autofahrer, die mit einer Reifenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern, also an der gesetzlichen 'Verschleißgrenze', auf regennasser Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus ihrer Vollkaskoversicherung – auch wenn es noch nicht 'ordnungswidrig' ist, mit solchen Reifen zu fahren." (LG Itzehoe, AZ: 3 0 153/00)
Wichtig für Winterurlauber
Vor allem Winterurlauber, die in Alpenregionen mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz bei nicht geeigneter Bereifung oder unterlassener Schneekettenmontage. In der Schweiz kann die Montage von Winterreifen von der Regionalverwaltung vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.
[infobox]:weiterlesen:
[quelle]http://www.warum-winterreifen.…icherungsschutz/index.php[/quelle][/infobox]