Felgen Tomason TN1 kommen trotz ABE nicht durch den TÜV -.-

  • Hallo,
    hab ein dringendes Anliegen.
    War vor kurzem mit meinem Fabia II bei TÜV. Ich habe mir vor einiger Zeit Tomason - TN1 - hyperblack poliert Felgen (16") zugelegt mit entsprechender ABE. Trotz ABE bemängelt der TÜV-Mensch das die Felgen über die Kotflügel ragen. Was kann ich tun? O.o Ich finde weder Blenden mit den ich den Kotflügel verbreitern kann noch kann ich die 1,5 cm ziehen lassen.
    Vllt. hat jem. Erfahrung oder eine Idee >> Danke im voraus


    hier nochmal der Link der Felgen http://www.felgenoutlet.de/fel…on_TN1_hyperblack_poliert

  • Hallo


    In dem Gutachten steht aber auch ab Bereifung 205/40-16


    K1a K1b und K2b (siehe unten)


    Nur bei einer Bereifung von 195/40-16 hast Du keine Auflagen


    Jetzt weiß ich nicht was Du für Reifen drauf hast.


    Ich habe für den Fall gummileisten im Programm werden angeklebt


    die kannst Du nachher problemlos wieder entfernen ,das Problem ist nur


    der Tüv trägt die in die papiere ein.


    Die gibt es in 2 Größen.





    K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.


    K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
    dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
    Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
    des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein


    K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.


    MfG


    Bruno


    P.S.
    Bist Du schlecht beraten worden.
    Wir können Dir das Stück auch ziehen

  • Leider darf ich laut Papieren nur 205 er Reifen aufziehen (hab 205/45). Ich denke mit dem ziehen, das ist nicht möglich da Stoßstangen aus Kuststoff sind. Wie breit wären denn diese Gummi-Teile (nur 35mm?) Ich brauche fast 1 cm?
    Zudem steht die Felge an dem Auto vorbei und nicht der Reifen, wieso sollte es was mit den Reifen zu tun haben?
    LG

  • Die Felgen dürfen rausstehen dann hat dein TÜV Prüfer einen schlechten Tag oder keine Ahnung.
    Fahr mal zu einem anderen TÜV !


    Das Profil darf zwischen 11 und 1 Uhr nicht überstehen!!!


    Um genau zu sein,
    von der Radmitte aus nach oben 15 cm dann ein nimmst du eine Latte oder ähnliches legst sie in der höhe der 15 cm Horizontal an das Rad und alles was dann nicht in der Höhe der Latte abgedeckt ist vom Radhaus darf nicht sein.


    so sollte es laut TÜV sein


    Darum kann mann auch die 1,5 cm ziehen die Stoßstange gibt das Stück nach siehe Fotto von einem Kundengolf


    MfG
    Bruno

  • hallo,


    würde die Kotflügelkanten etwas weiten ( Bördelgerät) und die Stoßfänger ausstellen bzw. anpassen..
    das sieht auf alle Fälle beser aus...



    mfg


    Holger