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Brösel1

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16

Freitag, 12. Juni 2009, 21:16

Zitat


Die Vertragswerkstatt darf es nicht entfernen, da es Teil der Betriebserlaubnis ist!



Das ist eine Fehlinformation! Habe selbst vor dem Deaktivieren mit dem TÜV gesprochen: Ist nicht relevant, darf deaktiviert werden.

17

Samstag, 13. Juni 2009, 12:18

Deaktivieren

Super, Danke für die Info.

Dann werd ich das beim nächsten KD auf die Liste nehmen!

Wenns kein Vermögen kostet......... :rolleyes:

Brösel1

Anfänger

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18

Samstag, 13. Juni 2009, 13:00

Ich habe mich etwas undeutlich ausgesprochen:

Deaktivieren darf man, die Betriebserlaubnis erlicht NICHT (Aussage TÜV)

Das eine Vertragswerkstatt es nicht darf, habe ich auch schon gehört.....







Zitat

kurze Frage: Habe mir einen Octavia II bestellt. Bimmelt der auch, wenn man den Schlüssel im Zündschloss stecken lässt und die Türe öffnet?
Kann man das abstellen (lassen)?
Danke!

Das Gebimmel wird erst aktiv, wenn das Fahrzeug bewegt wird. Sonst bleibt nur die Lampe an. ;)

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